Gebührenordnung
1. Gebührenpflicht
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif erhoben.
2. Gebührenschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
3. Gebührentarife
Einzelunterricht 30 Min. 26,25 EUR Monat 105 EUR
Einzelunterricht 45 Min. 33,75 EUR Monat 135 EUR
Einzelunterricht 60 Min. 42,25 EUR Monat 169 EUR
Einzelunterricht 90 Min. 49,75 EUR Monat 199 EUR
Aufnahmegebühr (einmalig) 5,0 EUR
4. Fälligkeit
Die Unterrichtsgebühren berechnen sich als 1/12 der Jahresgebühr und werden monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren vom Konto des Schülers bzw. gesetzlichen Vertreter abgebucht. Die Lastschrifteinzugsermächtigung wird als Anlage zu dem Anmeldevertrag erteilt.
5. Ausfall von Unterricht
Versäumte Unterrichtsstunden gehen grundsätzlich zu Lasten des Schülers. Eine Nachholung der versäumten Stunden (auch durch andere Personen) ist nicht möglich; es sei denn, die Lehrkraft der Piano Meisterschule entscheidet sich aus anderen Gründen dem Schüler eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu geben.
Sofern ein Unterrichtsausfall durch die Schule vertreten ist, erfolgt entweder eine Aussetzung der Zahlungspflicht oder ein Nachholtermin für den Ausfall. Die Entscheidung hierbei liegt bei der Piano Meisterschule. Nachholtermine können im gegenseitigen Einvernehmen auch in den Schulferien stattfinden.
1. Oktober 2017 gez. Vladimir Bunin