Schulordnung
1. Aufgabe
Aufgabe der Piano Meisterschule ist es, angehende und fortgeschrittene Studenten, sowie begabte Jugendliche und Erwachsene individuell zu fördern, und auf ein evtl. Berufsstudium vorzubereiten.
2. Schuljahr
2.1 Das Schuljahr der Piano Meisterschule beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauf folgenden Jahres.
2.2 Unabhängig von der Semestereinteilung ist der Unterrichtsbeginn jederzeit möglich.
2.3 Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen gilt auch für die Piano Meisterschule.
3. Aufnahme
Anmeldung und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Piano Meisterschule zu richten.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Sie werden erst durch die Bestätigung der Piano Meisterschule rechtswirksam.
Anmeldungen zum Klavierunterricht sind auch während des laufenden Schuljahres zulässig.
Abmeldungen sind nur zum kalendarischen Quartalsende möglich. Sie müssen der Piano Meisterschule spätestens 6 Kalenderwochen vorher schriftlich gegen Empfangsbestätigung zugegangen sein.
4. Anmeldevertrag
Der Anmeldevertrag tritt in Kraft ab Datum der beiderseitigen Unterzeichnung.
Der Unterrichtsbeginn in einem laufenden Monat wird anteilig berechnet.
Abweichend hiervon kann ein Probevertrag für die Dauer von maximal drei Monaten abgeschlossen werden.
Diese Vertragsform dient lediglich der musikalischen Orientierung.
Dieser Vertrag geht automatisch in einen regulären Vertrag über, wenn nicht innerhalb der Orientierungszeit gekündigt wird. Eine entsprechende Bestätigung wird in diesem Falle von der Schule diesem Vertrag hinzugefügt oder auf diesem Formular vermerkt.
5. Unterrichtserteilung
Unterricht in der Piano Meisterschule wird einmal wöchentlich erteilt.
Einzelunterricht:
30 Min.
45 Min.
60 Min.
90 Min.
6. Leistungen
Alle Schüler der Piano Meisterschule müssen die Anforderungen der Lehrkraft erfüllen.
7. Instrumente
Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen.
8. Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
9. Haftung
Eine Haftung der Piano Meisterschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Piano Meisterschule eintreten, bestehet nicht, es sei denn, der Schaden ist auf ein vorsätzliches Handeln zurückzuführen.
1. September 2011 gez. Vladimir Bunin